Eurasische Wirtschaftsunion setzt Antidumpingzoll auf chinesische Graphitelektroden aus

Am 30. März 2022 gab die Abteilung für Binnenmarktschutz der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEEC) bekannt, dass gemäß ihrer Entschließung Nr. 47 vom 29. März 2022 der Antidumpingzoll auf Graphitelektroden mit Ursprung in China bis zum 1. Oktober 2022 verlängert wird. Die Bekanntmachung tritt am 11. April 2022 in Kraft.

 

Am 9. April 2020 leitete die Eurasische Wirtschaftskommission eine Antidumpinguntersuchung gegen Graphitelektroden mit Ursprung in China ein. Am 24. September 2021 erließ die Abteilung für Binnenmarktschutz der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEEC) die Bekanntmachung Nr. 2020/298/AD31 und verhängte gemäß der Resolution Nr. 129 der Kommission vom 21. September 2021 Antidumpingzölle in Höhe von 14,04 % – 28,20 % auf Graphitelektroden aus China. Die Maßnahmen treten am 1. Januar 2022 in Kraft und bleiben fünf Jahre gültig. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Graphitelektroden für Öfen mit einem kreisförmigen Querschnittsdurchmesser von weniger als 520 mm oder anderen Formen mit einer Querschnittsfläche von weniger als 2700 Quadratzentimetern. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Produkte mit der Steuernummer 8545110089 der Eurasischen Wirtschaftsunion.

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Veröffentlichungszeit: 07.04.2022