Die Eurasische Wirtschaftsunion setzt den Antidumpingzoll auf chinesische Graphitelektroden aus

Am 30. März 2022 gab die Binnenmarktschutzabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEEC) bekannt, dass gemäß ihrer Resolution Nr. 47 vom 29. März 2022 der Antidumpingzoll auf Graphitelektroden mit Ursprung in China bis zum 1. Oktober verlängert wird 2022. Die Bekanntmachung tritt am 11. April 2022 in Kraft.

 

Am 9. April 2020 leitete die Eurasische Wirtschaftskommission eine Antidumpinguntersuchung gegen Graphitelektroden mit Ursprung in China ein. Am 24. September 2021 veröffentlichte die Abteilung für Binnenmarktschutz der Eurasischen Wirtschaftskommission (EEEC) die Mitteilung Nr. 2020/298/AD31, mit der in Übereinstimmung mit der Kommission Antidumpingzölle in Höhe von 14,04 % bis 28,20 % auf Graphitelektroden aus China eingeführt wurden Beschluss Nr. 129 vom 21. September 2021. Die Maßnahmen treten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft und bleiben 5 Jahre lang gültig. Bei den Produkten handelt es sich um Graphitelektroden für Öfen mit einem kreisförmigen Querschnittsdurchmesser von weniger als 520 mm oder anderen Formen mit einer Querschnittsfläche von weniger als 2700 Quadratzentimetern. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Produkte mit der Steuernummer 8545110089 der Eurasischen Wirtschaftsunion.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 07.04.2022